Kosten

Die Kosten für eine ärztlich verordnete ergotherapeutische Behandlung werden von den obligatorischen Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherungen übernommen.

Der Taxpunktwert für die Ergotherapie beträgt zur Zeit 1.10 CHF.
Die Abrechnung wird in Intervallen von 15 Minuten (KK) bzw. 5 Minuten (UV, MV, IV) vollzogen. Für eine Behandlungseinheit von einer Viertelstunde werden 24 Taxpunkte (KVG) verrechnet, dies entspricht 26.40 CHF

Für Hilfsmittel und Schienen, welche durch die Therapeutin abgegeben werden, übernehmen die Versicherer ohne vorherige Kostengutsprache Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 250.00 CHF.
Sollte Werkmaterial zur Anwendung kommen, wird ein Teil davon den Patienten und Patientinnen nach Absprache direkt in Rechnung gestellt.
Ergotherapeutinnen stellen, gemäss Tarifverträgen, für die erbrachten Leistungen direkt dem Kostenträger (Krankenkasse, Unfallversicherung) Rechnung.
Die Krankenkasse ihrerseits fordert 10% des Rechnungsbetrages als Selbstbehalt zurück.

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Anregungen, Fragen und Kommentare. Sie können sich gerne direkt unter ergotherapiemuri@hin.ch an uns wenden.